Egal was Sie jetzt geantwortet haben, ich garantiere Ihnen, dass sich die Preise seit diesem Zeitraum nach unten bewegt haben!
Einige der Änderungen betreffen auch die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.
Folgendes sollten Besitzer von Bestandsgebäuden in diesem Zusammenhang beachten:
Bei Verkauf und Vermietung des Gebäudes (als ganzes oder in Teilen) hat der Verkäufer/Vermieter künftig schon dem Interessenten unverzüglich einen Energieausweis vorzulegen (z.B. bei Besichtigung oder Begehung des Objektes). Mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages muss dem Käufer/Mieter der Energieausweis (oder eine Kopie) ausgehändigt ...